Energieausweise

Die im Jahre 2002 erlassene Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen zum Klimaschutz leisten. In Österreich wurde diese in den vergangenen Jahren durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz und in den bautechnischen Vorschriften der einzelnen Bundesländer umgesetzt. Der Energieausweis ist nicht nur im Bauverfahren, sondern für praktisch alle Gebäude, sowohl Neubau als auch Bestand, bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Immobilien erforderlich.

Mit der Erstellung des Energieausweises durch unsere Spezialisten schaffen Sie die besten Voraussetzungen für optimale Planungsergebnisse, wirtschaftlich sinnvolle Sanierungskonzepte und korrekte Berechnungen für Ihre Immobilie.

In den letzten Jahren hat sich der Energieausweis zu einem wesentlichen Planungsinstrument zur Optimierung der Gesamtenergieeffizienz von Neubauten und Sanierungen entwickelt. Im Idealfall wird der Planungs-Energieausweis bereits während der Entwurfsphase erstellt. Dies forciert die intensive Abstimmung der einzelnen Planungskonzepte des Architekten, des Bauphysikers und des Haustechnikplaners und bildet die Grundlage für die Umsetzung eines nachhaltigen Gesamtergebnisses.

Bei Baufertigstellung arbeiten wir in den Planungs-Energieausweis detaillierte Informationen zu der tatsächlichen Ausführung der thermischen Gebäudehülle und der haustechnischen Anlagen ein um diese in einen Fertigstellungs-Energieausweis überzuführen. Dazu ist eine gute Kommunikation zwischen dem Ersteller des Energieausweises, der Bauleitung und den ausführenden Firmen notwendig. Nur durch diese professionelle Vorgehensweise kann ein Energieausweis gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellt werden.

Für die Erstellung von Energieausweisen bei Bestandsobjekten wird unsere fachliche Kompetenz nicht, wie oft angenommen, weniger gefordert als bei Neu- und Umbauten. Grundlage für diese Energieausweisberechnung ist die Besichtigung des Gebäudes vor Ort und die detaillierte Dokumentation der bestehenden Bausubstanz sowie der bestehenden haustechnischen Anlagen. Dazu ist es erforderlich, dass der Berechner des Energieausweises große Fachkenntnis der Hochbautechnik, der Haustechnik sowie Wissen über unterschiedliche historische Bauweisen aufweist. Im Rahmen der Erstellung von Energieausweisen bei Bestandsobjekten erstellen wir außerdem technisch wirksame und wirtschaftlich sinnvolle Verbesserungsmaßnahmen zur Reduktion des Energiebedarfs.

Für die Begleitung von Förderanträgen, welche mit der Energieausweiserstellung und zur Herstellung von energieeffizienten Gebäuden verbunden sind, stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung.